Kleine Elterngeld-Kunde

Neben Kindergeld kannst du als frische Mama oder als Papa Elterngeld beantragen. Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die deinen Einkommensverlust in der Babypause kompensieren soll. Außerdem soll die Betreuung des Kindes durch den Papa gefördert werden. Es wird für 12 Monate, u.U. auch für 14 Monate, gezahlt.

Wer bekommt Elterngeld?
Elterngeld bekommst du, wenn du in Deutschland lebst, dein Kind im Haushalt selbst betreust und dabei keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübst.
Oder etwas genauer: Elterngeld bekommt der Elternteil, der die Babypause für sich in Anspruch nimmt, jedoch höchstens für zwölf Monate. Nutzt auch dein Partner die Babypause, erhaltet ihr 14 Monate lang Elterngeld. Wie Mamas und Papas diese Zeit unter sich aufteilen, bleibt euch überlassen. Ihr könnt die Kinderbetreuungszeit nacheinander, aber auch gleichzeitig, nutzen. Eine Ausnahme bildet die Zeit, in der Mutterschaftsgeld gezahlt wird – diese Zeit gehört allein der Mama.

Wie und wo wird Elterngeld beantragt?
Wer Elterngeld beziehen möchte, muss dies mit einem schriftlichen Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle tun. Bei der Antragstellung müssen außerdem die Geburtsurkunde des Kindes sowie die Personalausweise der Eltern vorgelegt werden. Desweiteren benötigt ihr Einkommensnachweise und die Bescheinigung über die Zahlung von Mutterschaftsgeld. Bei der Antragstellung wird auch der Zeitraum verbindlich angegeben, in dem ihr eure Elternzeit ausüben wollt. Spätere Änderungen sind nur noch schwer möglich.

In welcher Höhe wird Elterngeld gezahlt?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt deines Kindes. Vom durchschnittlichen Einkommen in diesem Zeitraum, abzüglich Lohnsteuer und Sozialabgaben sowie einer monatlichen Werbungskostenpauschale von 76,76 Euro, erhältst du 67 % Elterngeld, jedoch höchstens 1.800 Euro. Der Mindestsatz beträgt 300 Euro, so dass auch Hausfrauen und Geringverdiener bedacht werden. Das Elterngeld erhöht sich um 10 % oder mindestens 75 Euro, wenn eine oder mehrere der nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • wenn bereits ein Kind im Haushalt lebt, dass noch keine drei Jahre alt ist
  • wenn bereits zwei Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben
  • wenn ein behindertes Kinder betreut wird, das noch keine 14 Jahre alt ist.

Dieser “Geschwisterbonus” entfällt, wenn die besagten Altersgrenzen überschritten werden.

Muss Elterngeld versteuert werden?
Elterngeld ist in Deutschland steuer- und abgabenfrei. Allerdings kommt hier der sogenannte Progressionsvorbehalt zur Anwendung. Das heiß, dass sich der Steuersatz der Eltern durch das Elterngeld erhöhen kann, und so in seltenen Fällen eine Steuernachzahlung fällig wird.

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